ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
AREE Solutions
RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Müller und Cabello Pompa GbR · Bodmanstr. 4 · 87435 Kempten · info@aree-solutions.de · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Müller und Cabello Pompa GbR, Bodmanstr. 4, 87435 Kempten (nachfolgend „AREE“) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich KI-Automatisierung, Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung, Webentwicklung, Beratung sowie alle damit verbundenen Leistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, das heißt gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AREE hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn AREE in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
(5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) AREE erbringt Dienstleistungen in den Bereichen KI-Automatisierung, Prozessautomatisierung, Webentwicklung, Systemintegration, Beratung und verwandte technische Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung.
(2) AREE schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart – die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Dem Kunden ist bekannt, dass ein wirtschaftlicher Erfolg von zahlreichen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs von AREE liegen.
(3) KI-gestützte Lösungen und automatisierte Systeme von AREE sind als Werkzeuge zur Unterstützung betrieblicher Abläufe konzipiert. Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung oder sonstige regulierte Fachberatung dar. Für Entscheidungen mit rechtlicher, steuerlicher oder regulatorischer Relevanz ist der Kunde verpflichtet, eigenverantwortlich zugelassene Fachexperten hinzuzuziehen.
(4) AREE ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer einzusetzen, soweit dies für die Leistungserbringung zweckmäßig ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei AREE.
(5) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Er stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von AREE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textformliche Auftragsbestätigung durch AREE oder durch beiderseitig unterzeichnetes Angebot zustande. Der bloße Zugang einer Bestellung begründet keinen Vertragsschluss.
(3) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder Textform (E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von AREE schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Preise und Vergütung
(1) Alle Preisangaben von AREE sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für einmalige Projektleistungen (Setup, Entwicklung, Integration) gilt der im Angebot genannte Festpreis oder ein vereinbartes Aufwandsmodell (Stunden- oder Tagessatz).
(3) Für laufende Retainer- und Betreuungsleistungen gilt die im Angebot vereinbarte monatliche Pauschale. Diese ist jeweils zum ersten Werktag des Abrechnungsmonats fällig.
(4) Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die gesetzlichen Kilometerpauschalen finden Anwendung.
(5) Mehraufwand, der durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet gelieferte Mitwirkungsleistungen des Kunden entsteht, wird gesondert nach Aufwand berechnet.
(6) AREE ist bei laufenden Verträgen berechtigt, die Vergütung einmal jährlich um bis zu 5 % zu erhöhen. Die Erhöhung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Projektleistungen kann AREE eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss sowie weitere Teilzahlungen nach Projektfortschritt verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist AREE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) AREE ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen auszusetzen. Laufende Verträge können bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen außerordentlich fristlos gekündigt werden.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von AREE ausdrücklich anerkannt ist.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit, die im jeweiligen Angebot festgelegt ist. Fehlt eine Angabe, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Monats in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug gerät oder wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.
(5) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt der Vergütungsanspruch von AREE für die Restlaufzeit unberührt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass AREE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, AREE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Genehmigungen und Ressourcen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen bevollmächtigt ist.
(3) Verzögerungen, die aus unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden resultieren, verschieben vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Datensicherung aller seiner Daten und Systeme vor und während der Leistungserbringung durch AREE. AREE haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherung des Kunden entstehen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Teilleistungen unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich, substantiiert zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Teilleistung als vertragsgemäß genehmigt.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) AREE behält alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von ihr erstellten Werken, Konzepten, Softwarelösungen, Automatisierungssystemen und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt AREE dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein, beschränkt auf den vereinbarten Vertragszweck.
(3) Der Kunde erhält kein Recht, die Arbeitsergebnisse zu verändern, zu dekompilieren, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AREE, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
(4) AREE ist berechtigt, allgemeine Methoden, Konzepte und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnen werden, auch für andere Kunden zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbart werden.
(5) AREE ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und das Projekt in allgemeiner Form in Marketingmaterialien zu beschreiben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Kundendaten und Preisgestaltungen.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein öffentlich bekannt sind oder dies werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat, oder die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung bekannt waren.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Soweit AREE im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AREE im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Tools und automatisierte Verfahren einsetzt. Der Einsatz kann die Verarbeitung von Daten des Kunden umfassen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach dessen Beendigung.
§ 10 Haftung
(1) AREE haftet für Schäden des Kunden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(2) AREE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AREE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Nettovergütung des jeweiligen Auftrags (bei Retainer-Verträgen: 6 Monatspauschalen).
(4) Im Übrigen ist jede Haftung von AREE für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt AREE keine Haftung für:
mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden
Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet gelieferte Mitwirkungsleistungen des Kunden entstehen
Schäden durch Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten, APIs, KI-Modellen oder externen Plattformen
Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Änderungen der gelieferten Systeme durch den Kunden oder Dritte
Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind
wirtschaftliche Ergebnisse, die aus dem Einsatz von KI-gestützten Lösungen erwartet werden
(5) KI-gestützte Systeme können fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben erzeugen. AREE übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen des Kunden, die auf Ausgaben von KI-Systemen basieren.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AREE.
§ 11 Gewährleistung und Mängel
(1) AREE erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Da es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Softwaresystemen, KI-Modellen oder Automatisierungsprozessen unter allen Bedingungen vollständig auszuschließen, stellt das Auftreten von Fehlern allein keinen Mangel dar, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß nutzbar ist.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Erkennbare Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen nach Abnahme zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist AREE berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten. AREE stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der Leistung. Für arglistig verschwiegene Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(5) Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden oder Fehlern, die durch unsachgemäßen Einsatz, eigenmächtige Änderungen durch den Kunden, fehlende Mitwirkungsleistungen oder Einwirkungen Dritter verursacht wurden.
§ 12 Einsatz von KI-Tools und Drittanbieter-Diensten
(1) AREE setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Tools und Dienste von Drittanbietern ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
(2) AREE haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Qualitätsverschlechterungen oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten (z. B. API-Anbieter, KI-Plattformen, Cloud-Infrastruktur). AREE wird den Kunden informieren und nach zumutbaren Alternativen suchen.
(3) Ausgaben von KI-Systemen stellen keine Rechtsauskunft, Steuerberatung oder sonstige regulierte Fachberatung dar und sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
(4) Sofern KI-Systeme mit kundeneigenen Daten trainiert oder befüllt werden, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt AREE von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch diese Daten entstehen.
§ 13 Freistellung
(1) Der Kunde stellt AREE von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Kunde die von AREE gelieferten Systeme oder Lösungen rechtswidrig oder vertragswidrig verwendet.
(2) Der Kunde stellt AREE ferner von Ansprüchen frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Materialien Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Datenschutzrechte).
(3) Der Kunde verpflichtet sich, AREE im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich zu informieren und AREE bei der Abwehr der Ansprüche in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen von AREE ist Kempten (Allgäu).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kempten (Allgäu), sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. AREE ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 15 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich zulässig am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(2) AREE behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als anerkannt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird AREE in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten zulasten des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(3) AREE ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich kündigen.
(4) Die in diesen AGB verwendeten Paragraphenüberschriften dienen lediglich der Orientierung und sind nicht Bestandteil der Regelungsinhalte.